Seit Januar 2020 sind die bisherigen Chemnitzer Kirchgemeinden Gnadenkirche Borna, Stiftskirche Ebersdorf und St. Jodokus Glösa vereinigt zur neuen Segenskirchgemeinde Chemnitz-Nord. Unser neuer Name weist auf das hin, was die Basis für unser Gemeindeleben, aber auch das persönliche Leben jedes Gemeindegliedes ist: der Segen unseres Gottes, seine Liebe und Gnade für uns.

Vielleicht suchen Sie nach einer Veranstaltung oder einem Treffpunkt. Wir geben Ihnen einen Einblick über Ereignisse und vielfältige Aktivitäten unserer Gemeindemitglieder. Aktuelle Informationen zu kirchenmusikalischen Veranstaltungen unserer Gemeinden und darüber hinaus sowie andere Vorhaben. Schauen Sie herein, auf unserer Internetseite und am Besten auch vor Ort.

Sie sind herzlich willkommen!

Kommende 5 Gottesdienste

Alle weiteren Gottesdienste finden Sie hier: Kommende Gottesdienste

    September 2026
    Besser eine Hand voll mit Ruhe als beide Fäuste voll mit Mühe und Haschen nach Wind.
    Prediger 4,6

      Wie in den Gemeindebriefen 2026 angekündigt, haben sich im Anschluss an den gemeinsamen Gottesdienst am 20. August 2026, 10:00 Uhr, in der Gnadenkirche Borna die Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchenvorstandswahl am 20. September 2026 in unserer Segenskirchgemeinde Chemnitz-Nord vorgestellt.

      Die Kandidatinnen und Kandidaten sind:

      Thomas Fiedler, Programmierer, Jahrgang 1970

      Heiner Kahabka, Rentner, Jahrgang 1961

      Daniel Köthe, Dipl.-Ing. Elektrotechnik, Jahrgang 1975

      Ingrid Kutsche, Rentnerin, Jahrgang 1955

      Johannes Lommatzsch, Tischler, Jahrgang 1989

      Andreas Lorenz, Güterkraftverkehrsunternehmer, Jahrgang 1963

      Christina Schönack, Rentnerin, Jahrgang 1956

      Ines Schuster, Dipl.-Ing. für Pharmazie

      Alle Kandidaten sind Mitglieder des jetzt amtierenden Kirchenvorstandes.

      Jeder Wahlberechtigte kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Kandidatenliste schriftlich und begründet beim Kirchenvorstand Einspruch einlegen gegen das bei der Zusammenstellung der Kandidatinnen und Kandidaten geübte Verfahren oder gegen einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten. Der Kirchenvorstand hat binnen zwei Wochen zu entscheiden. Gibt er dem Einspruch nicht oder nicht in vollem Umgang statt, so hat er ihn mit seiner Stellungnahme unverzüglich an das Regionalkirchenamt weiterzugeben, das binnen einer Woche endgültig schriftlich und begründet zu entscheiden hat. Einsprüche haben keinen Einfluss auf den Fortgang des Wahlverfahrens.