Liebe Mitglieder unserer Kirchgemeinde,
mit Ihrem Kirchgeldbeitrag unterstützen Sie die Arbeit Ihrer Kirchgemeinde vor Ort, zum Beispiel die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die Erhaltung der Gebäude und Außenanlagen, und noch so vieles mehr.
Bitte überweisen Sie unter Angabe Ihrer Kirchgeldnummer (s. Ihr Kirchgeldbrief, Auskunft erteilt auch das Gemeindebüro in Glösa) auf das Konto DE88 3506 0190 1610 9100 13, oder zahlen Sie bar im Gemeindebüro Glösa ein.
Die aktuelle Kirchgeldtabelle können Sie einsehen unter der Verordnung zum Kirchensteuergesetz über die Erhebung von Kirchgeld
Kirchgeld
Warum erhalte ich Post von der Segenskirchgemeinde Chemnitz-Nord?
Sie sind beim Einwohnermeldeamt der Stadt Chemnitz als Mitglied der evangelischen Kirche erfasst. Da Sie als solches mit Ihrem Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet der Segenskirchgemeinde Chemnitz-Nord gemeldet sind, gehören Sie zu unserer Kirchgemeinde. Das Einwohnermeldeamt leitet Ihre Adressdaten automatisch an unser Melderegister weiter.
Was ist das „allgemeine Kirchgeld“?
Das allgemeine Kirchgeld ist eine Ortskirchensteuer der Kirchgemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens. Da es sie nicht in allen Gliedkirchen der EKD gibt, führt sie gerade bei „Neu-Sachsen“ manchmal zu Erstaunen. Anders als die Kirchensteuer, die über das Finanzamt an die Landeskirche gezahlt und von dort den Gemeinden zugewiesen wird, wird das allgemeine Kirchgeld direkt von den Ortsgemeinden erhoben, auf deren Konto überwiesen — und auch zu 100% dort verwendet.
Ist das Zahlen von allgemeinem Kirchgeld freiwillig?
Nein, nicht in Sachsen. Das allgemeine Kirchgeld ist eine Ortskirchensteuer der Kirchgemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsen. In anderen Bundesländern, und somit anderen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche Deutschlands, findet der Begriff „Kirchgeld“ allerdings auch Verwendung — meint aber nicht unbedingt dasselbe. Wir wissen, dass dies zu Verwirrung führen kann und möchten deshalb mit dieser Information über das allgemeine Kirchgeld in Sachsen aufklären.
Wer ist kirchgeldpflichtig?
Kirchgeldpflichtig sind alle Kirchgemeindeglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres, die eigene Einnahmen oder eigenes Vermögen haben. Als Einnahmen im vorstehenden Sinne gelten Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit, Renten, Stipendien, Leistungen nach dem BAföG, laufende Unterstützungen, Unterhalt und Familienaufwand, freiwillige Zuwendungen sowie vergleichbare Einkünfte.
Ich zahle monatlich Kirchensteuer. Wieso soll ich auch allgemeines Kirchgeld zahlen?
Ihre monatliche Landeskirchensteuer wird über das Finanzamt an die Landeskirche Sachsen gezahlt. Dieses Vorgehen erspart der Landeskirche ein aufwendiges eigenes Steuereinzugssystem. Von der Landeskirche aus wird das Geld über einen Verteilerschlüssel an die einzelnen Kirchgemeinden in Sachsen zugewiesen. Dem Verteilerschlüssel liegt dabei unter anderem die Anzahl von Mitgliedern der einzelnen Kirchgemeinden zu Grunde.
Das allgemeine Kirchgeld ist auch Teil Ihrer Kirchensteuer: Die so genannte Ortskirchensteuer. Dieser Teil der Kirchensteuer wird jedoch nicht über das Finanzamt erhoben. Das Erhebungsverfahren auf Grundlage Ihrer gewissenhaften Selbsteinschätzung und direkten Zahlung an die Ortsgemeinde ist einfach und für uns als Kirchgemeinde mit vergleichsweise geringem Verwaltungsaufwand leistbar. Ihr Kirchgeld wird zu 100% in der Kirchgemeinde verwendet. Es stärkt unseren Haushalt und trägt dazu bei, unsere kirchgemeindlichen Aufgaben zu erfüllen.
Wie hoch ist mein allgemeines Kirchgeld?
Das allgemeine Kirchgeld beträgt 0,3% Ihrer Einnahmen. Der Mindestbetrag liegt bei 6 Euro pro Jahr, also 50 Cent im Monat. Die tabellarische Staffelung erfolgt nach Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit. Da wir die Einkünfte unserer einzelnen Gemeindemitglieder nicht kennen, bitten wir Sie um eine Selbsteinstufung anhand Ihres Nettoeinkommens mit Hilfe der Kirchgeldtabelle. Wir vertrauen dabei ganz auf Sie.
Wofür wird das allgemeine Kirchgeld verwendet?
Ihr Kirchgeld wird zu 100% für unsere Gemeindearbeit verwendet.
Kann ich mein allgemeines Kirchgeld steuerlich geltend machen?
Ja. Ortskirchensteuern und Landeskirchensteuer sind Kirchensteuern und können unbeschränkt als Sonderausgaben mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dazu genügt eine Kopie des Kontoauszuges mit der Überweisung und dem Betreff „Kirchgeld“.
Kann ich mich von der Kirchgeldzahlung befreien lassen?
Ja, das geht. Sie können die im aktuellen Erhebungszeitraum gezahlte Landeskirchensteuer auf das von Ihnen zu entrichtende Kirchgeld anrechnen lassen. Hierzu ist es notwendig, dass Sie einen Antrag ausfüllen und ihn an den Kirchenvorstand senden. Näheres erfahren Sie im Gemeindebüro.
Kann ich mein allgemeines Kirchgeld auch in mehreren kleinen Beträgen überweisen?
Ja. Sie können Ihr allgemeines Kirchgeld gern in Einzelbeträgen, z. B. als monatlichen Dauerauftrag, auf unser Konto überweisen.
Bei mehreren Kirchgeldpflichtigen innerhalb eines Haushalts bitten wir darum, für jeden Kirchgeldpflichtigen eine extra Überweisung zu tätigen und den jeweiligen Namen beim Zweck der Überweisung einzutragen. So kann eine korrekte Erfassung bei der Kirchgeldkasse erfolgen.
Kann ich das allgemeine Kirchgeld in meiner Heimatgemeinde zahlen?
Nein. Sofern Sie sich nicht aktiv in eine andere Kirchgemeinde haben umgemeinden lassen, müssen Sie das allgemeine Kirchgeld immer an die Kirchgemeinde zahlen, in der Sie hauptwohnsitzlich gemeldet sind. Falls Sie kürzlich umgezogen sind, kann es aufgrund von Verzögerungen bei der Datenübermittlung und dem Versand der Kirchgeldbriefe selten dazu kommen, dass Sie innerhalb eines Erhebungszeitraumes von zwei Gemeinden einen Kirchgeldbrief erhalten. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, wenden Sie sich bitte persönlich an uns: kg.chemnitz-segen@evlks.de
Ich bin kein Mitglied der evangelischen Kirche. Wieso bekomme ich einen Kirchgeldbrief?
Die Stadt Chemnitz hat Sie uns als Mitglied der evangelischen Kirche mit Hauptwohnsitz in unserem Gemeindegebiet gemeldet. Deshalb ist davon auszugehen, dass Sie im Melderegister der Stadt als solches registriert sind. Als Kirchgemeinde können wir keine Änderungen am städtischen Melderegister vornehmen. Bitte wenden Sie sich deshalb bei diesbezüglichen Nachfragen an das Standesamt der Stadt Chemnitz.