Der Altenburger Prinzenraub, auch Sächsischer Prinzenraub genannt, ist ein historisches Ereignis der sächsischen-thüringischen Geschichte. Der Ritter Kunz von Kauffungen entführte in der Nacht vom 07. zum 08. Juli 1455 die 11- und 14-jährigen Prinzen Albrecht und Ernst. Im späteren Lebensalter gelten sie als Begründer der Länder Thüringen und Sachsen. Durch die Entführung wollte der Ritter Kunz von Kauffungen den Kurfürsten Friedrich den Sanftmütigen zwingen, seine Forderungen nach Entschädigung für seine verloren gegangenen Ländereien zu erfüllen, was jedoch misslang.
Verlauf der Entführung
Die Differenzen zwischen Kunz von Kauffungen und dem sächsischen Kurfürsten Friedrich dem Sanftmütigen (1428 – 1464) gehen auf den Sächsischen Bruderkrieg (1446 – 1449) zurück. Von Kauffungen beteiligte sich, angeblich auf Bitten Friedrichs, auf der kursächsischen Seite an dem Krieg, wurde allerdings bald gefangen genommen und musste ein Lösegeld von 4000 Gulden für seine Freilassung zahlen. Nach Kriegsende (wahrscheinlich 1451 – 1452) forderte er vom Kurfürsten eine Entschädigung für das Lösegeld, für Zerstörungen an seinen Gütern in Thüringen und die Enteignung seines Rittergutes in Schweikershain. Der Kurfürst wies die Forderungen jedoch mit dem Argument zurück, dass Kauffungen als freier Ritter auf eigenes Risiko in den Krieg eingetreten sei und machte seinerseits eine rechnung an Kunz auf. Nach jahrelanger Debatte wurde 1455 schließlich die Überprüfung durch ein Schiedsgericht beschlossen. Die Gerichte in Mageburg und Friedberg gaben Kunz von Kauffungen Recht, das Gericht im sächsischen Leipzig gab dem Kurfürsten Recht, und dieses Urteil zählte letztendlich.
Angesichts des zu erwartenden Urteils reifte bei Kunz von Kauffungen jedoch der Plan, sein vermeintliches Recht auf eigene Faust durchzusetzen. Zusammen mit den Rittern Wilhelm von Mosen und Wilhelm von Schönfels, die ebenfalls eine Rechnung mit Kursachsen offen hatten, und einem Trupp aus 30 Reitern marschierte er in der Nacht zum 08. Juli 1455 auf die Burg des Kurfürsten, das heutige Altenburger Schloß, und entführte die beiden Söhne Friedrichs, die Prinzen Ernst und Albrecht. Dabei kam ihm seine Ortskenntnis als ehemaliger Kommandant des Schlosses zugute, sowie die Umstände, dass der Kurfürst auf Reisen und der übrige Hofstaat auf einer Hochzeitsfeier war. Am Tag zuvor hatten Kauffungen, Mosen und Schönfels Fehdebriefe (formale Kriegserklärungen) an den Kurfürsten abgeschickt. Bei der Vorbereitung seines Planes half ihm der Küchenjunge Hans Schwalbe in der Burg. Sofort wurde Alarm geschlagen (lautes langes Kirchengeläut gilt als Nachrichtenübermittlung an andere Orte), nur in Zwickau und Chemnitz nicht, deren Bürgermeister Kunz bat, dies nicht zu tun.
Nach vollbrachter Tat trennten sich die Entführer. Wilhelm von Mosen und Wilhelm von Schönfels wollten mit dem Prinzen Ernst über das Vogtland nach Böhmen, während Kauffungen versuchte, mit Albrecht über eine östlichere Route über Stollberg und Thalheim seine Güter im sicheren Böhmen zu erreichen. Von dort aus wollten sie Lösegeldforderungen stellen. Noch am selben Tag stellten und überwältigten herbeigerufene Männer (nach verschiedenen Quellen: Dorfbewohner, Köhler, Mönche) Kunz von Kauffungen und seine Reiter in der Nähe des Klosters Grünhain im Erzgebirge.
Mosen und Schönfels kamen mit dem anderen Prinzen über Zwickau in die Hartensteiner Flur. Dort versteckten sie Prinz Ernst in der Prinzenhöhle. Nachdem Mosen und Schönfels von der Ergreifung Kauffungens Kenntnis erhielten und merkten, dass ihr Plan zum Scheitern verurteilt war, nahmen sie Verhandlungen mit dem Hartensteiner Schloßherrn Friedrich von Schönburg auf und erreichten Straffreiheit und freien Abzug mit anschließendem Exil im Austausch gegen den anderen Prinzen.
Kunz von Kauffungen jedoch wurde in Freiberg vor dem Gericht der Berggeschworenen wegen Landfriedensbruch angeklagt. In der Verhandlung berief er sich auf seine gerechtfertigte Forderung und auf den Fehdebrief, der nach damaligem Recht den Landfrieden außer Kraft setzte. Jedoch ging dieser Fehdebrief (angeblich) ebenso wie die Fehdebriefe von Mosen und Schönfels erst am Tag nach der Entführung auf Schloß Altenburg ein.
Bereits am 13. Juli 1455, also nur fünf Tage nach der Tat, wurde Kauffungen für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Am darauffolgenden Tag wurde er auf dem Freiberger Obermarkt ebenso wie einige seiner Helfer enthauptet. Die Stelle, an die der abgeschlagene Kopf gerollt sein soll, ist heute noch mit einem blauen Pflasterstein gekennzeichnet. Die Augen des steinernen Kopfes am Rathauserker sind auf diese Stelle gerichtet.
Im Nachgang zum sächsischen Prinzenraub unternahmen die Eltern der geretteten Prinzen, Kurfürst Friedrich der Sanftmütige und dessen Frau Margaretha, am 15. Juli 1455 eine Wallfahrt zur Stiftskirche nach Ebersdorf (heutiger Stadtteil von Chemnitz) zu dem dortigen wundertätigen Marienbilde, um für die Rettung ihrer Kinder ein feierliches Dankopfer zu bringen. Die Ankunft in Ebersdorf fand 4 Uhr nachmittags statt. Margaretha stiftete einen Altar, und zum Andenken wurden die Kleider der Prinzen und die Kappe des Köhlers, der Kunz von Kauffungen gefangen hatte, in der Kirche aufgehängt. Sie werden noch heute in Ebersdorf aufbewahrt. Auch die Übertragung des Klosters in Neukirchen/Pleiße an die Karthäuser ist in diesem Zug initiiert worden.