Die Finanzierung für den 4. Bauabschnitt ist gesichert

Am 15.12.23 übergab Staatssekretärin Frau Barbara Meyer die Fördermittelbescheide für den 4. und letzten Bauabschnitt. Der Bund und der Freistaat Sachsen fördern diesen Bauabschnitt der Steinsanierung der Stiftskirche mit insgesamt rund 240.000 €.

Quelle: Denkmalschutz-Geldsegen für Stiftskirche in Chemnitz

Staatssekretärin Meyer übergibt Bescheide über rund 240 000 Euro

Die Evangelisch-Lutherische Segenskirchgemeinde Chemnitz erhält für die weitere Sanierung der Stiftskirche im Stadtteil Ebersdorf Fördermittel in Höhe von 240 739 Euro. Barbara Meyer, Staatssekretärin im Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung, hat Pfarrer Markus Gnaudschun heute (15. Dezember 2023) die Förderbescheide übergeben und sich vor Ort ein Bild von den geplanten Sanierungsarbeiten an dem Kulturdenkmal gemacht.

Staatssekretärin Barbara Meyer: »Ohne die vielen Initiativen von Denkmaleigentümern könnten wir unser kulturelles Erbe nicht für die Zukunft bewahren. Dies gilt vor allem auch für Kirchgemeinden, die sich für den Erhalt und vor allem die Nutzung ihrer Sakralbauten stark machen. Das Engagement der Segenskirchgemeinde Chemnitz für die Ebersdorfer Stiftskirche ist beispielhaft. Ich danke der Kirchgemeinde, dem Gemeindekirchenrat und Pfarrer Gnaudschun für diesen Enthusiasmus zum Erhalt dieses Kleinods mitteldeutscher Sakralarchitektur.«

Die Förderung fließt in den vierten Bauabschnitt der Sanierung des spätgotischen Kirchenbaus. Sie ist für die denkmalgerechte Sanierung der Südfassade und des Nordportals gedacht. 133 744 Euro der Förderung stammen aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm DS XII der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien. Den Rest finanziert der Freistaat Sachsen.

Die Stiftskirche Chemnitz-Ebersdorf stellt sowohl künstlerisch als auch orts- und baugeschichtlich einen bedeutenden spätgotischen Kirchenbau dar. Sie ist an der Stelle der früheren romanischen Dorfkirche im Zusammenhang mit einer 1420 erstmals bezeugten Marienwallfahrt entstanden. Der Kirchenbau weist bedeutende Teile der spätmittelalterlichen Ausstattung auf, unter anderem einen dreifach wandelbaren Hochaltar von 1513. Nach Schäden durch einen Brand im Jahr 1654 erfolgte die Wiederherstellung im Wesentlichen durch Restaurierungen in der Zeit von 1882 bis 1887 und von 1959 bis 1962. Mit ihrer kostbaren Ausstattung, den Umfassungsmauern, zwei Wehr- bzw. Tortürmen und der Kapelle ist die Kirche etwas ganz Besonderes.

Hintergrund

Das Denkmalschutz-Sonderprogramm (DS) der Bundesregierung dient der Förderung bedeutsamer Kulturdenkmale. Neben Burgen, Herrenhäusern, Kirchen und Kapellen kommen die Mittel auch Denkmalen der Industriegeschichte zugute. Voraussetzung für die Bundesförderung ist eine Kofinanzierung durch das jeweilige Land – in der Regel in vergleichbarer Höhe.

In der aktuellen 12. Tranche des Denkmalschutz-Sonderprogramms sind im Jahr 2023 50 Millionen Euro für die Förderung auch kleinerer Denkmalschutzprojekte vorgesehen. Hieraus wird beispielsweise jetzt die Sanierung der Stiftskirche Chemnitz-Ebersdorf gefördert.

Im Denkmalschutz-Sonderprogramm DS XI (11. Tranche) wurden im Jahr 2022 rund 47 Millionen Euro für den Erhalt national bedeutsamer oder das nationale kulturelle Erbe mitprägende Kulturdenkmale in Deutschland bereitgestellt. Gefördert wurden in dem Jahr zum Beispiel die St. Ottokirche in Wechselburg, das Schwesternhausensemble in Kleinwelka, die Burg Lichtenfels in Hohentanne oder das Schloss Wolkenburg in Limbach-Oberfrohna.